Gesundheitsvollmacht des Bundesministeriums
Sofern Sie keine (notarielle) Generalvollmacht für einen Angehörigen oder eine Vertrauensperson erteilt haben, empfehlen wir Ihnen, eine Gesundheitsvollmacht zu erstellen. Diese Person kann dann in Situationen, in der Sie nicht entscheidungsfähig sind, für Sie entscheiden, ob eine bestimmte Behandlung durchgeführt wird oder nicht. Das ist ganz einfach, und das können Sie sofort erledigen, Formulare gibt es bei dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung regeln Sie, was Sie in bestimmten Situationen wünschen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst zu entscheiden. Sie gilt also erst dann, wenn Sie nicht selbst entscheiden können, zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit oder bei einer schweren Demenz. Ein Beispiel wäre, ob Sie im Verlauf einer unheilbaren Erkrankung im Falle von Luftnot eine Linderung durch eine Beatmung wünschen oder alleine die Linderung der Luftnot durch betäubende Medikamente.
Nach der aktuellen Rechtsprechung sind unterschriebene Muster-Patientenverfügungen nicht mehr rechtssicher, vielmehr sollte für jede einzelne Situation Ihr Wille festgehalten werden. Informieren Sie sich rechtssicher beim Bundesjustizministerium und bauen aus den Textblöcken der Broschüre Ihre individuelle Patientenverfügung:
… aber am allerbesten lassen Sie sich beraten, zum Beispiel bei:
- bei Ihrem Hausarzt
- bei Ihrem Rechtsbeistand

